Der Ad-hoc-Ausschuss der DVfR „Umsetzung des BTHG“ hat im August in einer Stellungnahme
den umfangreichen Handlungsbedarf bei der ICF-Anwendung im Rahmen der Umsetzung des
Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
(Bundesteilhabegesetz – BTHG) analysiert.